Das Unternehmen WBG Lünen besteht aus folgenden Gesellschaften:
Zu den Unternehmen:
Die WBG Lünen eG ist eine Wohnungsbaugenossenschaft, deren Zielsetzung durch die Mitglieder bestimmt wird und in einer Satzung niedergelegt ist. Sie versteht sich als Solidargemeinschaft, die vorbildliche Wohnungen zu erschwinglichen Nutzungsgebühren baut und unterhält.
Deshalb ist für die Anmietung einer Wohnung der Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG der Erwerb der Mitgliedschaft durch Zahlung eines Genossenschaftsanteils in Höhe von 500 € zzgl. eines einmaligen Eintrittsgeldes in Höhe von 10 € erforderlich.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Mitglied zu werden, ohne eine Wohnung anzumieten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Genossenschaftsanteil wird mit einer Dividende von z.Z. 6 % jährlich verzinst.
Die Rückzahlung des eingezahlten Genossenschaftsanteils erfolgt nach Kündigung der Mitgliedschaft.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich der Genossenschaft zugegangen sein. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens zum 30.06. des darauffolgenden Jahres.
Weitergehende ausführliche Details zur Mitgliedschaft sind in der Satzung der WBG Lünen eG geregelt, die in unserem Hause eingesehen oder angefordert werden kann.
Die Aufgabe des Tochterunternehmens nach § 2 des Gesellschaftsvertrages ist die Bewirtschaftung gewerblich genutzer Objekte, die Errichtung, Durchführung und Verwertung von Bauvorhaben aller Art, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, Bevorratung unbebauter Grundstücke, Verwaltung von eigenen und fremden Wohngebäuden, Grundstücken und Eigentumswohnungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch sonstige Geschäfte zu betreiben die den Gesellschaftszweck fördern.
Die Gesellschaft soll es der Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG ermöglichen, solange eine steuerbefreite Vermietungsgenossenschaft im Sinne des Körperschaftsteuergesetz zu sein oder zu bleiben, wie dies von den Gremien gewünscht wird.
Gemäß dem am 10.12.1990 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag hat die Tochtergesellschaft ab 01.01.1991 sämtliche Dienstleistungen für die Genossenschaft übernommen.
Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind personenidentisch mit den entsprechenden Gremien der Genossenschaft. Durch die bestehende Personalunion von Aufsichtsrat und Vorstand bzw. Geschäftsführung bleibt auch in der Tochtergesellschaft die Willensbildung der Mitglieder der Genossenschaft gewährleistet. Die Unternehmenspolitik ist nach wie vor am Genossenschaftsgesetz ausgerichtet. Beide Unternehmen erfüllen den Förderauftrag zu Gunsten der Mitglieder.