Mieter*innen-Strom der WBG Lünen
Unsere Quartiere werden autark: Mit unserem Mieter*innen-Strom, der aus Photovoltaik-Anlagen abgegeben und somit in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Nutzung erzeugt wird, machen wir unsere Quartiere in Zukunft nachhaltiger. Mit den Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach, die Strom für einen attraktiven Mieter*innen-Stromtarif erzeugen, sowie den zentralen Wärmepumpen und einem E-Mobilitätskonzept, nehmen wir Sie mit in eine grüne Zukunft – direkt bei Ihnen zuhause! Hier gelangen Sie direkt zu den wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem E-Mobilitäts-Konzept.Fragen und Antworten auf einen Blick
Nachfolgend haben wir Ihnen wichtige Fragen und Antworten zu unserem E-Mobilitäts-Angebot zusammengestellt. Die Punkte werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt. Falls Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, freuen wir uns über eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse nachhaltig-watt-erleben@wbg-luenen.de.Allgemeine Fragen zum Angebot und Service
Sind die Ladesäulen nur für bestimmte Häuser/Hausnummern oder für alle Mieter*innen der WBG Lünen?Die Ladesäulen sind für alle Mieter*innen der WBG Lünen. Theoretisch können Mieter*innen, die in Lünen-Süd wohnen auch in Lünen-Horstmar an der WBG-Ladesäule laden.Haben die Ladesäulen Öffnungszeiten?Nein, es kann zu jeder Uhrzeit geladen werden.Kann ich als Mieter*in eine Ladesäule reservieren?Reservierungen sind zurzeit nicht möglich – dies kann aber sich in Zukunft ändern, wenn viele Mieter*innen das Angebot nutzen.An wen können Mieter*innen sich wenden, wenn etwas nicht funktioniert?Falls Mieter*innen technische Probleme haben, oder eine Ladesäule nicht funktioniert, können diese sich während unserer Geschäftszeiten unter unserer zentralen Telefonnummer 02306 7006-0 melden. Störungen meldet uns das System der Ladesäule automatisch. Wir werden dann das Problem schnellstmöglich beheben – einen 24-Stunden-Service gibt es jedoch nicht.Fragen zum Ladevorgang und zur Abrechnung
Wie kann ich an der WBG-Ladesäule laden – was benötige ich dafür?Zum Laden benötigen Mieter*innen eine WBG-Ladekarte (RFID-Karte). In der Karte ist ein Chip eingebettet, der jede Ladung (inklusive Standort) speichert. Diese Karte kann nur an Mieter*innen vergeben werden die eine monatliche Miete für eine Wohnung oder einen Stellplatz/Garage zahlen.
Das Auto muss mit dem eigenen Typ-2-Ladekabel an die Ladesäule angeschlossen werden. Der Ladevorgang kann dann mit der WBG Ladekarte gestartet werden. Hierzu wird die Karte einfach vor den Sensor der Ladesäule gehalten (mittig unter dem großen Display).Können mehrere Ladekarten pro Wohneinheit beantragt werden?
Es ist möglich mehrere Ladekarten pro Wohneinheit zu beantragen. In diesem Fall wird eine erhöhte Grundgebühr von uns berechnet. Mitbewohner*innen oder Familienmitglieder, die ebenfalls elektrisch unterwegs sind, können dann ihre Ladevorgänge somit auf ein Konto buchen.Welche Anschlüsse haben die Ladesäulen und mit welcher Leistung kann geladen werden?Die Ladesäule hat eine Typ-2-Ladebuchse. Es ist eine Ladeleistung von bis zu 11 Kilowatt (kW) möglich.Wie funktioniert die Abrechnung?Die einzelnen Ladevorgänge werden auf der Ladekarte gespeichert und in einer Monatsaufstellung gelistet. Die Ladevorgänge und die Grundgebühr werden monatlich abgerechnet und gemeinsam mit der Miete abgebucht. Die Rechnung wird per E-Mail als PDF-Datei an die Mieter*innen versendet.Fragen zum Parken und den Stellplätzen
Werden für jede Ladesäule neue Stellplätze angelegt oder wird auch bestehender Parkraum in reine Elektrofahrzeug-Parkplätze umgewandelt?Bisher wurden 20 neue Stellplätze für unsere Ladesäulen errichtet. Wir haben das Thema Parkplatzmangel im Blick und an den Standorten, an denen aus unserer Sicht „Parkplatzknappheit“ besteht, werden wir vorerst keine normalen Parkplätze in Parkplätze für Elektrofahrzeuge umwandeln. Wenn in Zukunft sehr viele E-Autos in den Quartieren vorhanden sind, sodass es keinen Sinn ergibt normale Stellplätze für Verbrenner-Fahrzeuge freizuhalten, kann sich dies natürlich ändern.Darf ich mit meinem Verbrenner-Fahrzeug die neuen Stellplätze „beparken“, wenn ich einen normalen Stellplatz angemietet habe?Nein, die Stellplätze sind nur für ladende E-Autos freigegeben.Wie lange darf ich auf einem Stellplatz für Elektroautos parken?Die Fahrzeuge dürfen nur während des Ladevorgangs dort geparkt werden. Geladene E-Autos sollen möglichst kurzfristig die Stellplätze für andere Mieter*innen freimachen. Jedoch muss die Pflicht zum Umparken auch zumutbar sein. Es muss kein E-Auto umgeparkt werden, wenn der Ladevorgang erst in der Nacht abgeschlossen ist, oder ein zweiter Ladepunkt frei ist. Wir hoffen hier auf ein gutes Miteinander und bitten alle interessierten Mieter*innen sich bezüglich der Ladezeiten ggf. abzustimmen.Sie möchten nachhaltig Watt mit uns erleben oder haben Fragen zu unserem Angebot?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: nachhaltig-watt-erleben@wbg-luenen.de
Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch von Justus Radke unter 02306 7006-70.