Öffnungszeiten und Erreichbarkeit rund um die Feiertage

Liebe Besucher*innen,
unsere Verwaltung bleibt am Mittwoch (24.12.), Donnerstag (25.12.) und Freitag (26.12.) sowie am Mittwoch (31.12.), geschlossen. Vom 29.12. bis 30.12.2025 sind wir nur eingeschränkt erreichbar. Bitte kontaktieren Sie uns in dieser Zeit telefonisch unter 02306 7006-0. Ab dem 02.01.2026 sind wir wieder für Sie da.

Bei Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie unseren Notdienst unter 02306 3046900. Was genau als Notfall gilt und was nicht, erfahren Sie hier.

Das gesamte Team der WBG Lünen wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, eine erholsame Zeit und einen guten Start in das Jahr 2026.

Service

Neue Vorgaben der Bioabfallverordnung

Lebensmittel in der Biotonne

Weniger Plastik im Bioabfall

Am 1. Mai 2025 traten neue, strengere Regeln für Bioabfälle in Kraft. Der Hintergrund: Plastik – auch wenn es als biologisch abbaubar gilt – gehört nicht in die Biotonne. Warum das so wichtig ist? Weil aus Bioabfällen wertvoller Kompost entstehen kann. Je weniger Störstoffe wie Plastiktüten oder Kaffeekapseln darin landen, desto besser für Umwelt, Boden und Klima.

Was hat sich konkret geändert?
Seit der Änderung der Verordnung darf der Bioabfall nur noch bis zu 0,5 % Kunststoffe enthalten. Wird dieser Wert überschritten, muss der Abfall aufwendig nachsortiert werden oder kann im schlimmsten Fall gar nicht verwertet werden. Je besser also Bioabfälle getrennt gesammelt werden, desto geringer sind Aufwand und Kosten für das Entfernen von Fremdstoffen. Eine richtige Abfalltrennung hilft, wertvolle Ressourcen und schädliche Treibhausgasemissionen zu sparen.

Für Sie als Mieter*in bedeutet das:
Bitte achten Sie darauf, wirklich nur reine Küchen- und Gartenabfälle in die Biotonne zu werfen. Auch Produkte mit der Aufschrift kompostierbar oder biologisch abbaubar gehören in den Restmüll – nicht in den Bioabfall.