Eingeschränke Erreichbarkeit

Liebe Besucher*innen,
aufgrund einer internen Veranstaltung sind einige unserer Abteilungen am Mittwoch, den 04.02.2026 nur eingeschränkt erreichbar. In einem dringenden Notfall, wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale unter 02306 7006-0. Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie dies jederzeit bequem online erledigen.

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Am Donnerstag, den 05.02.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Team der WBG Lünen

Service

Neue Vorgaben der Bioabfallverordnung

Lebensmittel in der Biotonne

Weniger Plastik im Bioabfall

Am 1. Mai 2025 traten neue, strengere Regeln für Bioabfälle in Kraft. Der Hintergrund: Plastik – auch wenn es als biologisch abbaubar gilt – gehört nicht in die Biotonne. Warum das so wichtig ist? Weil aus Bioabfällen wertvoller Kompost entstehen kann. Je weniger Störstoffe wie Plastiktüten oder Kaffeekapseln darin landen, desto besser für Umwelt, Boden und Klima.

Was hat sich konkret geändert?
Seit der Änderung der Verordnung darf der Bioabfall nur noch bis zu 0,5 % Kunststoffe enthalten. Wird dieser Wert überschritten, muss der Abfall aufwendig nachsortiert werden oder kann im schlimmsten Fall gar nicht verwertet werden. Je besser also Bioabfälle getrennt gesammelt werden, desto geringer sind Aufwand und Kosten für das Entfernen von Fremdstoffen. Eine richtige Abfalltrennung hilft, wertvolle Ressourcen und schädliche Treibhausgasemissionen zu sparen.

Für Sie als Mieter*in bedeutet das:
Bitte achten Sie darauf, wirklich nur reine Küchen- und Gartenabfälle in die Biotonne zu werfen. Auch Produkte mit der Aufschrift kompostierbar oder biologisch abbaubar gehören in den Restmüll – nicht in den Bioabfall.