Wohngebäude der WBG Lünen

Mehr sein als nur Mieter*in

Mitgliedschaft

Wohnen bei der WBG Lünen heißt, in einer starken Gemeinschaft zuhause zu sein. Als Mieterin der WBG Lünen sind Sie gleichzeitig Mitglied unserer Genossenschaft. Mit Ihrer Mitgliedschaft profitieren Sie von einem lebenslangen Wohnrecht, Mitbestimmungsrechten bei der Weiterentwicklung unserer Objekte und von der Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der WBG Lünen – denn Erfolg entsteht gemeinsam. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich als Mitgliedervertreterin aktiv einzubringen und die Zukunft unserer Genossenschaft mitzugestalten.

Wenn Sie sich näher über die Grundlagen und Rechte einer Mitgliedschaft informieren möchten, können Sie hier unsere Satzung einsehen und herunterladen:

 

Satzung der WBG Lünen eG

Vorteile auf einen Blick

Sicher wohnen – ein Leben lang

Mit Ihrer Mitgliedschaft sichern Sie sich ein dauerhaftes Wohnrecht in Ihrer Genossenschaftswohnung.

Mitgestalten statt nur wohnen

Unsere Mitglieder können mitentscheiden – etwa bei Bauprojekten, Sanierungen oder Mietpreisen.

Beteiligung am gemeinsamen Erfolg

Als Anteilseigner*in sind Sie Teil unseres wirtschaftlichen Erfolgs – denn bei uns zählt nicht das Kapital, sondern das Miteinander.

Engagement als Mitgliedervertreter*in

Wer möchte, kann sich als Vertreter*in wählen lassen und aktiv die Interessen der Gemeinschaft vertreten.

Mieter*in werden heißt Mitglied werden

Interessierte, die eine Wohnung bei der WBG Lünen anmieten möchten, müssen zuvor Mitglied in unserer Genossenschaft werden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen sie bei der Mietvertragsunterzeichnung eine Beitrittserklärung unterschreiben. Im Gegensatz zu anderen Vermieter*innen, verlangen wir als Genossenschaft keine Kaution. Stattdessen zahlen die Mieter* innen einen ersten Pflichtanteil in Höhe von 500,00 € ein. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld von 10,00 €.

Mitgestalten statt nur Mieten

Im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft, bei der Investoren durch den Kauf von Aktien Eigentümer*innen des Unternehmens werden, sind bei uns die Mitglieder Anteilseigner*innen. Als Mitglied ist man also nicht nur Mieter*in, sondern hat durch die demokratische Struktur der Genossenschaft die Möglichkeit, an Entscheidungen teilzunehmen und mitzuwirken (z. B. bei Bauvorhaben, Sanierungen oder Mietpreisen).


Die Interessen der Mitglieder werden aktuell von rund 77 Vertreter*innen aus den Quartieren vertreten (Stand 2025). Sie werden alle fünf Jahre gewählt. In der jährlich stattfindenden Vertreter*innen-Versammlung wird dann der Aufsichtsrat der WBG Lünen gewählt, der wiederum den Vorstand bestimmt.

 

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