Die Rückzahlung des eingezahlten Genossenschaftsanteils erfolgt nach Kündigung der Mitgliedschaft. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich der Genossenschaft zugegangen sein. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens zum 30.06. des darauffolgenden Jahres.
Weitergehende ausführliche Details zur Mitgliedschaft sind in der
geregelt, die in unserem Hause eingesehen oder angefordert werden kann. Die Anmietung einer Wohnung ist an die Mitgliedschaft gebunden.